AGBs Seschet Online-Text - Sabine Schumacher
§ 1 Auftragsvergabe
(1)
Gegenstand der
nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Werke
und / oder Dienstleistungen auf den Gebieten Text, Konzeption,
Beratung, Redaktion, Internet-Textarbeiten und PR.
(2)
Diese
AGB sind Bestandteil jedes schriftlichen wie mündlichen
Vertrages von Sabine Schumacher mit Auftraggebern, soweit nicht
ausdrücklich schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist.
(3)
Mit der mündlichen oder schriftlichen Annahme eines
Angebots, mit einer Auftragsbestätigung, der Übermittlung
eines Textes oder sonstiger Arbeitsunterlagen sowie vertraulichen
Zugangsdaten zum Webspace/Provideraccount an Sabine Schumacher gilt
ein Auftrag als rechtsverbindlich erteilt.
(4)
Abweichende
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers (Vertragspartners) sowie
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur
Gültigkeit,
soweit sie von Sabine Schumacher schriftlich anerkannt sind. Dies
gilt auch, wenn den Geschäfts- und / oder Lieferbedingungen des
Vertragspartners nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.
§ 2 Nutzungsrecht, Abnahme
(1)
Sämtliche
Text- und Arbeitsergebnisse von Sabine Schumacher, auch Vorarbeiten,
Entwürfe und Konzeptionen, Informationsarchitektur,
Struktur-Vorschläge, Motti, Slogans und Headlines –
ausgenommen wörtliche Textadaptionen fremdsprachiger Urheber ins
deutsche – unterliegen unabhängig von ihrer
„Schöpfungshöhe“
dem Urheberrecht. Alle Nutzungsrechte verbleiben auch nach
Aushändigung der Arbeitsergebnisse an den Auftraggeber bzw.
ihrer Onlineschaltung bei Sabine Schumacher, soweit sie nicht
ausdrücklich schriftlich übertragen werden.
Zweitverwertungen sind von Sabine Schumacher ausdrücklich
zuzustimmen.
§ 3 Kostenvoranschläge, Vergütung,
Fremdkosten
(1)
Soweit nicht anders vereinbart, werden die
Leistungen von Sabine Schumacher und ggf. ihrer Partner auf Grundlage
der in den Kostenvoranschlägen angegebenen Stundensätze
nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.
(2)
Für
Kostenvoranschläge zu Websites, die eine Seitenstruktur,
konzeptionelle und strategische Vorschläge oder klare Angaben
zur Suchmaschinenoptimierung enthalten, ohne die eine verbindliche
und nachvollziehbare Kostenübersicht nicht möglich wäre,
wird eine Pauschale von Euro 80 erhoben, wenn es nicht zur
Auftragsvergabe kommt.
(3)
Pauschalen gelten als verbindlich,
solange sich der Leistungsumfang, auf dessen Basis die Pauschalen
kalkuliert wurden, nicht verändert und der Auftraggeber
seinerseits seine vereinbarten Verpflichtungen erfüllt
(Vorleistung).
(4)
Fremd- und Nebenkosten – etwa für
Grafiker, Programmierer, Fotografen, Musiker, Material, Kopien,
Versand, Kuriere, Reisen, Hotel, Webspace etc. – sind gesondert zu
vergüten bzw. als Auslagen zu erstatten, wenn nicht eine andere
Vereinbarung getroffen wurde. Dies gilt auch für Fahrtzeiten bei
Fahrten zum Auftraggeber oder zu Dritten, die zur Erfüllung des
Vertrags aufgesucht werden müssen sowie für
Besprechungszeiten, sofern nicht
anders schriftlich vereinbart.
§ 4 Treuebindung an den Auftraggeber
(1)
Texterin Sabine Schumacher ist zur Geheimhaltung aller ihr
bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse
des Auftraggebers auch über die Zeit der Zusammenarbeit hinaus
verpflichtet.
§ 6 Zahlungsweise
(1)
Rechnungen sind
innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum und ohne Abzug zu zahlen.
Ab einem Auftragsvolumen von Euro 2.000 oder/und bei Erstaufträgen
können für einzelne Projekte Abschlagszahlungen in Rechnung
gestellt werden. Bei Zahlungsverzug von mehr als 28 Tagen ist Sabine
Schumacher berechtigt, Verzugszinsen in üblicher Höhe zu
verlangen. Diese Vereinbarung bleibt unberührt von der
Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens durch den
Auftraggeber.
Die Zahlung des vereinbarten Honorars wird bei Dienstleistungen bei Lieferung sofort fällig. Bei Werksverträgen verpflichtet sich der Auftraggeber zur schriftlichen Abnahme innerhalb von 14 Tagen. Bei Kündigung eines Werkvertrags wird auch bei Kündigung seitens des Auftraggebers das volle Honorar sofort fällig.
Die Rechte an allen gelieferten Werken verbleiben bis zum Erhalt des vollen vereinbarten Honorars bei Sabine Schumacher.
§ 7 Haftung, Mitwirkung, Versand
(1)
Sabine
Schumacher haftet dem Auftraggeber ausschließlich im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit. Sabine Schumacher haftet insbesondere nicht
für
Text- oder Druck-/Tippfehler, die der Auftraggeber bei seiner
Schlusskorrektur und Freigabe übersieht. Alle Arbeiten ohne
Gewähr.
(2)
Die Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe
des Betrages beschränkt, der für die betreffende
Dienstleistung in Rechnung gestellt wird und entfällt, sobald
Texte, Slogans und Entwürfe durch den Auftraggeber freigegeben
sind.
(3)
Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus
dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Warenzeichenrechts, sind
nicht Aufgabe von Texterin Sabine Schumacher. Sie haftet deshalb
nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts und/oder
der Gestaltung der Arbeitsergebnisse, ebenso wenig für
Textteile, die sich auf rechtliche Bestimmungen beziehen oder
hierüber berichten. Für die wettbewerbs- oder
warenrechtliche Zulässigkeit haftet Sabine Schumacher nicht.
(4)
Sabine Schumacher haftet nicht für etwaige
Erfüllungsgehilfen.
(5)
Sofern Sabine Schumacher
notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen
Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Texterin. Deshalb
haftet Sabine Schumacher nur für eigenes Verschulden und nur
für
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(6)
Der Auftraggeber
versichert, dass er zur Verwendung aller übergebenen Materialien
bzw. übermittelten Dateien zur Veröffentlichung (Texte,
Fotos, Grafiken etc.) berechtigt ist. Sollte der Auftraggeber
entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein,
stellt der Auftraggeber Sabine Schumacher von allen
Schadensersatzansprüchen Dritter frei.
(7)
Wird Sabine
Schumacher von Dritten aufgrund der Gestaltung und / oder des Inhalts
des Arbeitsergebnisses auf Unterlassung oder Schadensersatz oder
Ähnlichem in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber Sabine
Schumacher von der Haftung frei.
(8)
Soweit nicht anders
vereinbart, erfolgt der Versand von Unterlagen oder Dateien auf
Gefahr des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung innerhalb
des gleichen Ortes durch Sabine Schumacher erfolgt.
Düsseldorf, Juni 2008
Sabine Schumacher
Zusatz überlassene Unterlagen
An
allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller
überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen,
Konzepten, Strukturdarstellungen, etc., behält Sabine Schumacher
das Eigentums- und Urheberrecht. Diese Unterlagen dürfen ohne
ausdrückliche schriftliche Zustimmung Dritten nicht
zugänglich
gemacht werden. Kommt innerhalb von 14 Tagen kein Auftrag zustande,
sind diese Unterlagen unverzüglich an Sabine Schumacher
zurückzusenden.
Die Texterin Sabine Schumacher haftet nicht für
Schäden, die beim Auftraggeber im Zusammenhang mit der Nutzung
der von der Texterin angelieferten Dateien eintreten, sei dies durch
Computerviren in oder an E-Mails oder vergleichbaren
Übermittlungen
oder diesen beigefügten Anhängen, in oder in Verbindung mit
angelieferten Datenträgern oder aus/in an Anlagen des
Auftraggebers angeschlossenen Geräten der Texterin. Der
Auftraggeber ist verpflichtet, seine Computer- und sonstigen
Digitalsysteme durch Virenschutzprogramme und weitere
branchenübliche
Maßnahmen zu schützen und diese Schutzsysteme jeweils auf
dem neuesten Stand zu halten, soweit dies technisch umsetzbar und
zumutbar ist. Der Auftraggeber wird durch die Texterin darauf
hingewiesen, dass der Auftraggeber gegen das Risiko von
Betriebsstörungen oder –ausfall wegen Computerviren oder
vergleichbaren Störungen eine Betriebsausfallversicherung oder
eine vergleichbare Versicherung abschließen kann. Informationen
erhält der Auftraggeber hierzu beim Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft.