AGBs Seschet Online-Text - Sabine Schumacher

§ 1 Auftragsvergabe
(1)
Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Werke und / oder Dienstleistungen auf den Gebieten Text, Konzeption, Beratung, Redaktion, Internet-Textarbeiten und PR.
(2)
Diese AGB sind Bestandteil jedes schriftlichen wie mündlichen Vertrages von Sabine Schumacher mit Auftraggebern, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist.
(3)
Mit der mündlichen oder schriftlichen Annahme eines Angebots, mit einer Auftragsbestätigung, der Übermittlung eines Textes oder sonstiger Arbeitsunterlagen sowie vertraulichen Zugangsdaten zum Webspace/Provideraccount an Sabine Schumacher gilt ein Auftrag als rechtsverbindlich erteilt.
(4)
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers (Vertragspartners) sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit sie von Sabine Schumacher schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den Geschäfts- und / oder Lieferbedingungen des Vertragspartners nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.

§ 2 Nutzungsrecht, Abnahme
(1)
Sämtliche Text- und Arbeitsergebnisse von Sabine Schumacher, auch Vorarbeiten, Entwürfe und Konzeptionen, Informationsarchitektur, Struktur-Vorschläge, Motti, Slogans und Headlines – ausgenommen wörtliche Textadaptionen fremdsprachiger Urheber ins deutsche – unterliegen unabhängig von ihrer „Schöpfungshöhe“ dem Urheberrecht. Alle Nutzungsrechte verbleiben auch nach Aushändigung der Arbeitsergebnisse an den Auftraggeber bzw. ihrer Onlineschaltung bei Sabine Schumacher, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich übertragen werden. Zweitverwertungen sind von Sabine Schumacher ausdrücklich zuzustimmen.

§ 3 Kostenvoranschläge, Vergütung, Fremdkosten
(1)
Soweit nicht anders vereinbart, werden die Leistungen von Sabine Schumacher und ggf. ihrer Partner auf Grundlage der in den Kostenvoranschlägen angegebenen Stundensätze nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.
(2)
Für Kostenvoranschläge zu Websites, die eine Seitenstruktur, konzeptionelle und strategische Vorschläge oder klare Angaben zur Suchmaschinenoptimierung enthalten, ohne die eine verbindliche und nachvollziehbare Kostenübersicht nicht möglich wäre, wird eine Pauschale von Euro 80 erhoben, wenn es nicht zur Auftragsvergabe kommt.
(3)
Pauschalen gelten als verbindlich, solange sich der Leistungsumfang, auf dessen Basis die Pauschalen kalkuliert wurden, nicht verändert und der Auftraggeber seinerseits seine vereinbarten Verpflichtungen erfüllt (Vorleistung).
(4)
Fremd- und Nebenkosten – etwa für Grafiker, Programmierer, Fotografen, Musiker, Material, Kopien, Versand, Kuriere, Reisen, Hotel, Webspace etc. – sind gesondert zu vergüten bzw. als Auslagen zu erstatten, wenn nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Dies gilt auch für Fahrtzeiten bei Fahrten zum Auftraggeber oder zu Dritten, die zur Erfüllung des Vertrags aufgesucht werden müssen sowie für Besprechungszeiten, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.

§ 4 Treuebindung an den Auftraggeber
(1)
Texterin Sabine Schumacher ist zur Geheimhaltung aller ihr bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers auch über die Zeit der Zusammenarbeit hinaus verpflichtet.

§ 6 Zahlungsweise
(1)
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum und ohne Abzug zu zahlen. Ab einem Auftragsvolumen von Euro 2.000 oder/und bei Erstaufträgen können für einzelne Projekte Abschlagszahlungen in Rechnung gestellt werden. Bei Zahlungsverzug von mehr als 28 Tagen ist Sabine Schumacher berechtigt, Verzugszinsen in üblicher Höhe zu verlangen. Diese Vereinbarung bleibt unberührt von der Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens durch den Auftraggeber.

Die Zahlung des vereinbarten Honorars wird bei Dienstleistungen bei Lieferung sofort fällig. Bei Werksverträgen verpflichtet sich der Auftraggeber zur schriftlichen Abnahme innerhalb von 14 Tagen. Bei Kündigung eines Werkvertrags wird auch bei Kündigung seitens des Auftraggebers das volle Honorar sofort fällig.

Die Rechte an allen gelieferten Werken verbleiben bis zum Erhalt des vollen vereinbarten Honorars bei Sabine Schumacher.

§ 7 Haftung, Mitwirkung, Versand
(1)
Sabine Schumacher haftet dem Auftraggeber ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sabine Schumacher haftet insbesondere nicht für Text- oder Druck-/Tippfehler, die der Auftraggeber bei seiner Schlusskorrektur und Freigabe übersieht. Alle Arbeiten ohne Gewähr.
(2)
Die Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe des Betrages beschränkt, der für die betreffende Dienstleistung in Rechnung gestellt wird und entfällt, sobald Texte, Slogans und Entwürfe durch den Auftraggeber freigegeben sind.
(3)
Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Warenzeichenrechts, sind nicht Aufgabe von Texterin Sabine Schumacher. Sie haftet deshalb nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts und/oder der Gestaltung der Arbeitsergebnisse, ebenso wenig für Textteile, die sich auf rechtliche Bestimmungen beziehen oder hierüber berichten. Für die wettbewerbs- oder warenrechtliche Zulässigkeit haftet Sabine Schumacher nicht.
(4)
Sabine Schumacher haftet nicht für etwaige Erfüllungsgehilfen.
(5)
Sofern Sabine Schumacher notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Texterin. Deshalb haftet Sabine Schumacher nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(6)
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller übergebenen Materialien bzw. übermittelten Dateien zur Veröffentlichung (Texte, Fotos, Grafiken etc.) berechtigt ist. Sollte der Auftraggeber entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Sabine Schumacher von allen Schadensersatzansprüchen Dritter frei.
(7)
Wird Sabine Schumacher von Dritten aufgrund der Gestaltung und / oder des Inhalts des Arbeitsergebnisses auf Unterlassung oder Schadensersatz oder Ähnlichem in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber Sabine Schumacher von der Haftung frei.
(8)
Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt der Versand von Unterlagen oder Dateien auf Gefahr des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung innerhalb des gleichen Ortes durch Sabine Schumacher erfolgt.


Düsseldorf, Juni 2008

Sabine Schumacher


Zusatz überlassene Unterlagen
An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen, Konzepten, Strukturdarstellungen, etc., behält Sabine Schumacher das Eigentums- und Urheberrecht. Diese Unterlagen dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt innerhalb von 14 Tagen kein Auftrag zustande, sind diese Unterlagen unverzüglich an Sabine Schumacher zurückzusenden.


Die Texterin Sabine Schumacher haftet nicht für Schäden, die beim Auftraggeber im Zusammenhang mit der Nutzung der von der Texterin angelieferten Dateien eintreten, sei dies durch Computerviren in oder an E-Mails oder vergleichbaren Übermittlungen oder diesen beigefügten Anhängen, in oder in Verbindung mit angelieferten Datenträgern oder aus/in an Anlagen des Auftraggebers angeschlossenen Geräten der Texterin. Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Computer- und sonstigen Digitalsysteme durch Virenschutzprogramme und weitere branchenübliche Maßnahmen zu schützen und diese Schutzsysteme jeweils auf dem neuesten Stand zu halten, soweit dies technisch umsetzbar und zumutbar ist. Der Auftraggeber wird durch die Texterin darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber gegen das Risiko von Betriebsstörungen oder –ausfall wegen Computerviren oder vergleichbaren Störungen eine Betriebsausfallversicherung oder eine vergleichbare Versicherung abschließen kann. Informationen erhält der Auftraggeber hierzu beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.